Links
Transport, Lagerung und Anwendung sowie Entsorgung werden durch viele gesetzliche Vorschriften und Verordnungen tangiert.
Unsere Schmierstoffe sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung sowie Einhaltung elementarer Regeln des Arbeitsschutzes und der Industriehygiene gesundheitlich unbedenklich.
Die neue Verpackungsverordnung vom 28.8.1998 ist durch das GVÖ-System geregelt.
Bitte werfen Sie Ölgebinde ohne "Grüner Punkt" nach Gebrauch nicht in gelbe Säcke/Tonnen oder den Hausmüll. Die Restanhaftungen in "Ölgebinden" können bei unsachgemäßer Behandlung schnell zu Umweltbelastungen führen! Geben Sie die leeren Behälter unbeschädigt und verschlossen wieder dort ab, wo Sie sie gekauft haben.
Bitte beachten! Die Behälter dürfen nach Entleerung des Original-Füllgutes außer Altöl keine Fremdstoffe wie z.B. Säuren, Farben, Pflanzenschutzmittel oder andere Chemikalien enthalten haben.
Bei der Altölentsorgung beraten wir Sie bei b&r-oil.


